ePA für Privatpatienten
Sehr geehrte Patienten!
Hinsichtlich der elektronischen Patientenakte für Privatpatienten möchten wir Sie über den aktuellen Stand (Juli 2025) informieren.
Wie auch bei der ePA der gesetzlichen Krankenkassen werden in Ihrer ePA Daten Ihrer aktuellen Behandlung erfasst (bspw. Laborbefunde, Urinstatus oder EKG-Befunde).
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sind die privaten Krankenversicherungen nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten.
Bietet Ihre PKV eine ePA an, werden Sie von dieser darüber informiert.
Über die ePA-App Ihrer PKV können Sie anschließend die Zugriffsberechtigungen und den jeweiligen Berechtigungszeitraum festlegen.
Damit wir als Hausarztpraxis auf Ihre ePA zugreifen und Daten einstellen können, müssen Sie uns über Ihre ePA-App berechtigen.
Des Weiteren benötigen wir Ihre aktuelle Krankenversichertennummer (KVNR).
Ihre Krankenversichertennummer erfassen wir bei Ihrer Aufnahme. Die Möglichkeit des Online-Check-in unterstützt unser System bisher nicht.
Bei Fragen oder Unsicherheiten nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Ihr Praxisteam